Rechtliches: Gewerbe & Genehmigungen

Table of Contents

1. Brauche ich für Microgreens ein Gewerbe?

Wenn Du planst, Microgreens nicht nur für den Eigenbedarf anzubauen, sondern regelmäßig zu verkaufen – etwa auf dem Wochenmarkt, an Bekannte oder später sogar an Restaurants – stellt sich schnell die Frage: Muss ich dafür ein Gewerbe anmelden? Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja. Sobald Du mit Deinen Microgreens Einnahmen erzielst, handelt es sich in der Regel nicht mehr um ein Hobby, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit.

Ob Du dabei nur wenige Schalen im Monat verkaufst oder größere Mengen ziehst, ist zweitrangig. Entscheidend ist die Absicht, dauerhaft Gewinn zu erzielen – das nennt sich im Amtsdeutsch „nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht“. Sobald das gegeben ist, erwartet das zuständige Gewerbeamt eine Anmeldung.

Hobby oder Gewerbe? Wo die Grenze liegt

Solange Du nur für Dich selbst anbaust oder gelegentlich einem Freund ein paar Schalen schenkst, bewegst Du Dich im privaten Bereich. Anders sieht es aus, wenn Du regelmäßig Microgreens gegen Geld abgibst – egal ob bar, auf Rechnung oder über Etsy. Selbst ein kleiner Verkaufskanal über Social Media zählt in diesem Fall als gewerbliche Tätigkeit.

Kleingewerbe: Einfacher Einstieg für Nebenverdiener

Viele Microgreens-Anbauer starten mit einem sogenannten Kleingewerbe. Das ist keine eigene Rechtsform, sondern eine vereinfachte Regelung im Gewerberecht und Steuerrecht. Du meldest dabei ein normales Gewerbe an, nutzt aber die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG), sofern Dein Jahresumsatz unter 22.000 € liegt (Stand 2025).

Vorteile: Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und sparst Dir einen Teil des bürokratischen Aufwands. Diese Variante eignet sich besonders gut für den Einstieg – etwa wenn Du testweise auf dem Wochenmarkt verkaufen möchtest oder erste Stammkunden aus der Nachbarschaft hast.

Kurz erklärt: Wann brauchst Du ein Gewerbe?

  • Du verkaufst Microgreens regelmäßig gegen Bezahlung
  • Du hast vor, damit dauerhaft Einnahmen zu erzielen
  • Du trittst mit Deinen Produkten öffentlich auf (z. B. Marktstand, Onlineshop, Flyer)

Fazit: Sobald Geld fließt und Deine Microgreens kein reines Hobby mehr sind, solltest Du ein Gewerbe anmelden. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar – und es schafft Rechtssicherheit für alles, was danach kommt.

2. So meldest Du ein Microgreens-Gewerbe korrekt an

Wenn Du regelmäßig Microgreens verkaufen möchtest, führt an der Gewerbeanmeldung kein Weg vorbei. Zum Glück ist der Prozess in den meisten Gemeinden recht unkompliziert. In wenigen Schritten kannst Du Dein Microgreens-Gewerbe offiziell anmelden – online, per Post oder direkt vor Ort beim zuständigen Gewerbeamt.

Schritt-für-Schritt zur Gewerbeanmeldung

  1. Antragsformular ausfüllen:
    Du erhältst das Formular online beim Gewerbeamt oder direkt vor Ort. Dort trägst Du unter anderem Deinen Namen, Deine Adresse, den Betriebssitz und die Art der Tätigkeit ein.
    Tipp: Als Beschreibung reicht meist „Anbau und Verkauf von Microgreens“ oder „Verkauf von selbst angebauten Microgreens“. Vermeide Begriffe wie „Landwirtschaft“, da das eine andere Zuständigkeit mit sich bringt.
  2. Unterlagen bereithalten:
    Du brauchst in der Regel:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Bei Online-Anmeldung ggf. einen digitalen Identitätsnachweis
    • Bei bestimmten Städten: Nachweis über Erstbelehrung nach §43 IfSG (mehr dazu im späteren Abschnitt)
  3. Gebühr bezahlen:
    Die Kosten für die Anmeldung liegen meist zwischen 15 und 50 Euro – je nach Stadt oder Gemeinde.
  4. Gewerbeschein erhalten:
    Nach erfolgreicher Anmeldung bekommst Du einen Gewerbeschein. Dieser wird automatisch an das Finanzamt, die IHK und ggf. das Gesundheitsamt weitergeleitet.

Haupt- oder Nebengewerbe? Was passt besser?

Wenn Du Microgreens neben Deinem Hauptjob anbaust und verkaufst, wählst Du bei der Anmeldung ein Nebengewerbe. Das ist bei vielen Einsteigern der Fall – etwa wenn Du nur auf dem Wochenmarkt stehst oder einzelne Cafés belieferst. Ein Hauptgewerbe gibst Du an, wenn Du keine andere hauptberufliche Tätigkeit hast.

Wichtig: Die Einordnung hat keine Auswirkungen auf Steuern oder Gebühren – sie dient nur der Info für Behörden und Krankenkasse.

Typische Gewerbearten & Beispiele

GewerbebeschreibungTypischer Einsatzbereich
Verkauf von MicrogreensWochenmarkt, Ab-Hof-Verkauf
Anbau & Verkauf von frischen SprossenDirektvermarktung an Endkunden
Lebensmittelverkauf (nicht zubereitet)Onlinehandel mit Versand
Produktion & Vertrieb pflanzlicher ErzeugnisseBelieferung von Restaurants, Bioläden

Praxisbeispiel: Nebenberufliche Anmeldung für den Marktverkauf

Angenommen, Du arbeitest unter der Woche als Techniker und möchtest samstags auf dem Wochenmarkt Microgreens verkaufen. In diesem Fall meldest Du ein Nebengewerbe mit der Tätigkeit „Verkauf von selbst angebauten Microgreens“ an. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt Deiner Stadt – entweder persönlich oder online. Nach ein paar Tagen bekommst Du den Gewerbeschein und kannst offiziell loslegen.

3. Welche Genehmigungen brauche ich für den Verkauf?

Wenn Du Microgreens verkaufen möchtest – sei es auf dem Wochenmarkt, an Nachbarn oder an Restaurants – brauchst Du neben dem Gewerbeschein unter Umständen weitere Genehmigungen. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist meist überschaubar, wenn Du weißt, worauf es ankommt.
Wichtig ist, dass Du Deine Produkte rechtlich sauber vertreibst – also unter Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben.

Hygieneschulung nach §43 IfSG: Pflicht für Lebensmittelverkäufer

Wer mit frischen Lebensmitteln zu tun hat, braucht eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (§43 IfSG). Diese Schulung bekommst Du beim Gesundheitsamt oder bei zertifizierten Stellen. Sie dauert meist nicht länger als eine Stunde und ist die Grundlage dafür, dass Du Microgreens legal verkaufen darfst.

Nach der Belehrung erhältst Du eine Bescheinigung, die Du bei Kontrollen vorzeigen musst. Sie ist unbegrenzt gültig, solange Du jährlich durch Deinen Betrieb (also Dich selbst) intern dokumentierst, dass Du die Hygienevorgaben kennst und einhältst.

Brauche ich eine Betriebsstättengenehmigung?

In vielen Fällen reicht die Gewerbeanmeldung zusammen mit der Hygieneschulung aus. Zusätzliche Genehmigungen für Deine Anbaufläche oder Küche sind nur dann erforderlich, wenn Du in größerem Stil produzierst oder besonders sensible Hygienebereiche nutzt.

Ein Beispiel: Wenn Du Deine Microgreens in einem separaten Raum anbaust und dort auch verpackst, kann das Gesundheitsamt bei einer Kontrolle eine sogenannte Lebensmittelhygiene-Erstbewertung durchführen. Das ist keine formelle Genehmigung, aber eine Art Abnahme Deiner Räumlichkeiten.
In manchen Bundesländern (z. B. Bayern oder NRW) gibt es zudem regionale Unterschiede, was die Genehmigungspflicht betrifft – erkundige Dich deshalb frühzeitig bei Deinem zuständigen Amt.

So bereitest Du Dich auf Kontrollen vor

Früher oder später wird sich vermutlich das Gesundheitsamt oder die Lebensmittelüberwachung bei Dir melden. Keine Sorge: Solange Du sauber arbeitest, ordentlich dokumentierst und Deine Produkte korrekt kennzeichnest, hast Du wenig zu befürchten.

Diese Dinge solltest Du bereithalten:

  • Hygieneschulungsnachweis
  • Übersicht der angebauten Sorten
  • Dokumentation zur Rückverfolgbarkeit (z. B. Saatgut-Chargen, Abnehmerliste)
  • Reinigungsplan (auch formlos möglich)
  • Kennzeichnung der Produkte (Sortenname, Erntedatum, ggf. Hinweise zu Lagerung)

Diese Unterlagen zeigen, dass Du Deine Verantwortung ernst nimmst – und machen einen guten Eindruck bei der Kontrolle.

FAQ: Brauche ich eine spezielle Genehmigung für den Verkauf an Restaurants?

Nein, aber: Sobald Du an gewerbliche Abnehmer wie Restaurants oder Cafés lieferst, gelten strengere Anforderungen an Hygiene, Rückverfolgbarkeit und Etikettierung. Du brauchst keine zusätzliche Lizenz, aber Deine Prozesse sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
Spätestens dann lohnt sich auch ein kurzer Draht zum Gesundheitsamt – nicht, weil Du musst, sondern weil es Dir Sicherheit gibt.

4. Muss ich meine Küche oder Anbaufläche offiziell anmelden?

Viele, die mit dem Anbau von Microgreens starten, tun das erst einmal in der eigenen Küche, im Keller oder im Wintergarten. Doch sobald Du Deine Microgreens verkaufen möchtest, stellt sich die Frage: Muss ich meinen Anbauraum als Lebensmittelbetrieb anmelden?

Die Antwort: Nicht zwingend – aber unter bestimmten Bedingungen ja. Maßgeblich ist, ob Deine Räumlichkeiten unter das Lebensmittelrecht fallen. Und genau hier lohnt sich ein genauer Blick.

Wann gilt ein Raum als Lebensmittelbetrieb?

Sobald Du Microgreens nicht nur für den Eigenbedarf, sondern zur Weitergabe an Dritte anbaust, unterstellt Dich das Lebensmittelrecht den gleichen Regeln wie andere Lebensmittelunternehmer. Das betrifft vor allem Hygiene, Lagerung und Wasserqualität.

Die zuständige Stelle für die Bewertung ist die Lebensmittelüberwachung Deines Landkreises oder Deiner Stadt. Diese Behörde prüft, ob Deine Räumlichkeiten „verkehrsfähige Lebensmittel“ hervorbringen können – also frische, sichere und unbedenkliche Produkte.

Worauf achten die Behörden?

Wenn Du in Deiner Privatküche oder einem Hobbyraum anbaust, wirst Du in der Regel nicht automatisch kontrolliert. Aber: Bei Anmeldung Deines Gewerbes oder auf Nachfrage von Abnehmern (z. B. Restaurants) kann eine Vor-Ort-Kontrolle stattfinden. Dabei geht es nicht um Perfektion, sondern um grundlegende Standards.

Diese Punkte werden meist geprüft:

  • Saubere, gut belüftete Anbauräume ohne Schimmelgefahr
  • Getrennte Lagerung von Lebensmitteln und Reinigungsmitteln
  • Zugang zu sauberem Trinkwasser (kein Regenwasser)
  • Waschbecken oder andere Möglichkeit zur Handhygiene
  • Keine Haustiere oder starke Verunreinigungsquellen im Umfeld

Praxisbeispiel: Kontrolle im Hobbyraum

Angenommen, Du ziehst Deine Microgreens im beheizten Keller auf und verpackst sie dort auch. Bei einer Kontrolle achtet das Amt darauf, dass der Raum gut belüftet, sauber und frei von Schädlingen ist. Ein einfacher Klapptisch, sauberes Werkzeug und ein Eimer mit Trinkwasser für die Reinigung können schon ausreichen – solange das Gesamtkonzept schlüssig ist.

Checkliste: Ist meine Anbaufläche zulässig?

KriteriumErfüllt?
Raum ist sauber und gut belüftet
Keine Haustiere im Anzuchtbereich
Lagerung getrennt von Haushaltsware
Trinkwasserquelle vorhanden
Möglichkeit zur Handreinigung
Arbeitsflächen gut zu reinigen

Fazit: Du brauchst nicht zwingend eine Genehmigung, aber Du solltest Deine Räume so einrichten, dass sie bei Bedarf lebensmittelrechtlich akzeptabel sind. Wer sauber und nachvollziehbar arbeitet, ist hier klar im Vorteil.

5. Welche Rolle spielt das Gesundheitsamt?

Sobald Du mit dem Gedanken spielst, Microgreens zu verkaufen, wirst Du früher oder später mit dem Gesundheitsamt in Kontakt kommen. Nicht weil Du etwas falsch machst, sondern weil das Amt im Rahmen des Lebensmittelrechts eine wichtige Rolle spielt. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit – für Dich und Deine Kunden.

Anzeigepflicht nach LMHV

Laut der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) bist Du verpflichtet, Deine Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzuzeigen, sobald Du Lebensmittel gewerblich herstellst oder in Verkehr bringst. Dazu gehören auch Microgreens, da sie leicht verderblich sind und roh verzehrt werden. Die Anzeige erfolgt formlos – meist reicht ein kurzer Hinweis per E-Mail oder ein Onlineformular.

Hygienebelehrung nach §43 IfSG

Zusätzlich brauchst Du eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz, wenn Du selbst mit den Microgreens in Kontakt kommst – also beim Ernten, Verpacken oder Verkaufen. Diese Schulung dauert etwa eine Stunde, kostet je nach Region um die 20 bis 40 Euro und wird vom Gesundheitsamt oder von anerkannten Stellen durchgeführt. Die Bescheinigung musst Du aufbewahren und bei Kontrollen vorzeigen.

FAQ: Was passiert, wenn ich mich nicht beim Gesundheitsamt melde?

Wenn Du Dein Microgreens-Gewerbe nicht beim Gesundheitsamt anzeigst, riskierst Du im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Vor allem dann, wenn Du regelmäßig auf Märkten verkaufst oder größere Abnehmer hast. Wichtig ist: Es geht nicht darum, dass das Amt Dich kontrollieren will – sondern darum, dass Deine Tätigkeit registriert und nachvollziehbar ist.

Fazit: Wer sauber arbeitet, hat nichts zu befürchten. Die Anmeldung kostet wenig, schafft aber Rechtssicherheit und vermeidet Ärger.

6. Verkauf auf Märkten, an Restaurants oder online – was ist erlaubt?

Wenn Du Deine Microgreens verkaufen möchtest, stellt sich schnell die Frage: Wo darf ich sie überhaupt anbieten – und unter welchen Bedingungen? Ob Wochenmarkt, Direktbelieferung oder Onlineshop – jedes Verkaufsmodell bringt eigene Anforderungen mit sich. Damit Du Deine Microgreens legal verkaufen kannst, solltest Du die wichtigsten Regelungen kennen.

Wochenmarkt: Standgenehmigung & Lebensmittelkennzeichnung

Wenn Du auf einem Markt verkaufen willst, brauchst Du in der Regel eine Standgenehmigung. Diese beantragst Du bei der Stadt oder Gemeinde, die den Markt organisiert. Manchmal reicht ein formloser Antrag, manchmal gibt es ein festes Bewerbungsverfahren – vor allem bei begehrten Plätzen.

Außerdem musst Du Deine Produkte korrekt kennzeichnen. Das bedeutet: Sortenname, Erntedatum, ggf. Hinweise zur Lagerung (z. B. „gekühlt lagern, innerhalb von 3 Tagen verzehren“) sollten auf dem Etikett oder Schild am Stand stehen. Lose Ware darfst Du verkaufen, solange die Informationen für Kundinnen und Kunden sichtbar sind.

Verkauf an Restaurants: Rückverfolgbarkeit & Lieferscheine

Wenn Du Restaurants oder Cafés beliefern willst, gelten etwas strengere Regeln. Hier steht besonders die Rückverfolgbarkeit im Vordergrund. Du solltest jederzeit nachweisen können, wann Du welche Charge angebaut, geerntet und ausgeliefert hast.

Dafür reicht oft ein einfaches System aus: Ein Lieferschein mit Sortenbezeichnung, Menge, Datum und Kundennamen – am besten digital oder in einem Ordner archiviert. Auch der Einkauf des Saatguts (z. B. per Rechnung oder Lieferschein) gehört zur Rückverfolgbarkeit.

Tipp: Sprich mit dem Abnehmer offen über Deine Produktionsweise – Transparenz kommt gut an, gerade im Gastro-Bereich.

Online-Verkauf: Verpackung, Versand & rechtliche Hinweise

Der Onlineverkauf von Microgreens ist grundsätzlich erlaubt – bringt aber zusätzliche Anforderungen mit sich. Du musst die Ware lebensmittelsicher verpacken, z. B. in durchsichtige, lebensmittelechte Behälter mit Belüftung. Beim Versand spielt die Temperatur eine Rolle: Besonders im Sommer brauchst Du eine gekühlte Versandlösung oder sehr kurze Lieferwege.

Außerdem gelten besondere Informationspflichten im Fernabsatz. Dazu zählen:

  • vollständige Produktkennzeichnung
  • Impressum und Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung (auch wenn frische Lebensmittel davon meist ausgenommen sind)

Wenn Du auf Plattformen wie Etsy, eBay oder einem eigenen Shop verkaufst, solltest Du Dich vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Onlinehandel informieren – oder Dir einfache Vorlagen besorgen.

7. Steuern, Rechnungen & Pflichten als Kleinunternehmer: Was gilt?

Auch wenn Dein Microgreens-Gewerbe klein startet – ein paar steuerliche Regeln gelten trotzdem. Aber keine Sorge: Gerade als Kleinunternehmer ist der bürokratische Aufwand überschaubar, wenn Du von Anfang an ein paar Dinge beachtest. Wichtig ist, dass Du Einnahmen korrekt dokumentierst, einfache Regeln einhältst und Deine Unterlagen ordentlich führst.

Einnahmen dokumentieren & einfache Buchführung

Wenn Du regelmäßig Microgreens verkaufst, musst Du Deine Einnahmen und Ausgaben erfassen – am besten schriftlich oder digital in einer einfachen Tabelle. Für Kleinunternehmer genügt eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Dabei notierst Du alle Geldeingänge (z. B. Verkäufe, Markteinnahmen) und Ausgaben (z. B. Saatgut, Verpackung, Standgebühren) – jeweils mit Datum, Betrag und Beleg.

Du brauchst keine doppelte Buchführung und kein spezielles Programm. Wichtig ist nur: übersichtlich, nachvollziehbar, vollständig.

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Viele Microgreens-Anbauer nutzen zu Beginn die Kleinunternehmerregelung. Das bedeutet: Du zahlst keine Umsatzsteuer, darfst aber auch keine ausweisen.
Voraussetzung ist, dass Dein Umsatz im ersten Jahr unter 22.000 € liegt. Wenn Du diese Regelung beim Finanzamt beantragst (meist direkt nach der Gewerbeanmeldung), wirst Du als Kleinunternehmer geführt.

Vorteile: Weniger Bürokratie, einfache Rechnungsstellung, kein Vorsteuerabzug nötig.
Nachteil: Du darfst auf Deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen – was manche Geschäftskunden stört.

Rechnungen schreiben & Belege aufbewahren

Auch als Kleinunternehmer bist Du verpflichtet, Rechnungen auszustellen, wenn Du an Gewerbekunden oder regelmäßig an Privatpersonen verkaufst. Eine Rechnung muss enthalten:

  • Deinen Namen und Adresse
  • Name und Adresse des Kunden
  • Rechnungsdatum
  • Beschreibung der Leistung (z. B. „Verkauf von Microgreens – Sorte Rucola“)
  • Betrag ohne Umsatzsteuer
  • Hinweis auf Kleinunternehmerregelung: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“

Bewahre alle Rechnungen und Belege mindestens 10 Jahre auf – digital oder auf Papier.

Praxisbeispiel: Erste Rechnung und Steuer-ID

Du hast Deine ersten 10 Schalen Rucola-Microgreens auf dem Wochenmarkt verkauft und willst dem Café nebenan eine Rechnung schreiben. Du nutzt eine einfache Word-Vorlage, trägst Deine Daten ein und ergänzt den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung.
Die nötige Steuernummer bekommst Du automatisch vom Finanzamt, nachdem Du Dein Gewerbe angemeldet hast.

8. Häufige rechtliche Stolperfallen vermeiden

Gerade am Anfang wirkt vieles im Microgreens-Gewerbe unkompliziert. Ein paar Schalen aufgestellt, erste Kunden aus dem Bekanntenkreis – und schon fließt Geld. Doch genau hier lauern die ersten typischen Fehler im rechtlichen Rahmen. Damit Du nicht ungewollt gegen Vorschriften verstößt, lohnt sich ein kurzer Blick auf die häufigsten Stolperfallen.

Verkauf ohne Gewerbeanmeldung

Auch wenn Du nur „ein bisschen was nebenbei“ verkaufst – ohne angemeldetes Gewerbe handelst Du gewerblich gesehen illegal. Viele unterschätzen, dass bereits kleine Verkäufe auf Märkten oder online eine Anmeldung erforderlich machen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind da klar: Wer dauerhaft mit Gewinnabsicht verkauft, braucht ein Gewerbe – Punkt.

Fehlende Hygieneschulung

Ein häufiger Fehler ist, auf die Hygieneschulung nach §43 IfSG zu verzichten – vor allem bei Privatverkäufen oder kleinen Mengen. Doch sobald Du Lebensmittel in Umlauf bringst, bist Du verpflichtet, Dich vorher belehren zu lassen. Die Schulung ist nicht kompliziert, aber gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder bei Kontrollen.

Ungeeignete oder falsch gekennzeichnete Ware

Auch bei der Qualität gibt es Fallstricke. Verschimmelte, nicht ordnungsgemäß gelagerte oder falsch beschriftete Microgreens gelten rechtlich als nicht verkehrsfähig – selbst wenn sie „nur verschenkt“ werden. Wichtig ist, dass Deine Produkte sauber, frisch und korrekt gekennzeichnet sind. Eine Sortenangabe und das Erntedatum reichen oft schon aus.

FAQ: Darf ich einfach so auf Instagram verkaufen?

Nein, zumindest nicht ohne die üblichen Voraussetzungen. Auch der Verkauf über Instagram oder andere Plattformen ist rechtlich gesehen ein gewerblicher Vorgang. Du brauchst also ein angemeldetes Gewerbe, eine Hygieneschulung – und musst sicherstellen, dass Deine Ware die lebensmittelrechtlichen Vorgaben erfüllt. Alles andere wäre riskant.

9. Fazit: Microgreens verkaufen – legal, aber mit Regeln

Der Verkauf von Microgreens ist in Deutschland rechtlich erlaubt, aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wer dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht anbaut, braucht ein angemeldetes Gewerbe. Dazu kommen eine Hygieneschulung, die Anzeige beim Gesundheitsamt und grundlegende Anforderungen an Hygiene, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.

Klingt nach viel Bürokratie – ist es aber nicht, wenn Du Schritt für Schritt vorgehst. Die meisten Vorgaben sind klar geregelt und mit etwas Vorbereitung gut zu erfüllen. Vor allem als Kleinunternehmer hast Du viele Vorteile: einfache Buchführung, keine Umsatzsteuer und weniger Verwaltungsaufwand.

Wichtig ist, dass Du Deine Tätigkeit offiziell machst und sauber dokumentierst – egal ob Du am Markt stehst, Restaurants belieferst oder online verkaufst. So schützt Du Dich selbst und sorgst gleichzeitig für Vertrauen bei Deinen Kunden.

Und noch ein Punkt: Je nach Bundesland oder Gemeinde können die Vorgaben leicht abweichen. Es lohnt sich also immer, beim örtlichen Gewerbe- oder Gesundheitsamt nachzufragen, bevor Du loslegst.

Unterm Strich: Der Aufwand ist überschaubar – und der Schritt lohnt sich, wenn Du mit Herz und Verstand an die Sache gehst.

! Hinweis zur rechtlichen Einordnung (Disclaimer) !

Ich bin kein Jurist und dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Alle Inhalte wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, Erfahrungen aus der Praxis sowie eigenen Recherchen. Gesetze, Verordnungen und Zuständigkeiten können sich je nach Bundesland oder Kommune unterscheiden und sich im Laufe der Zeit ändern.

Bitte kläre Deine individuelle Situation immer mit dem zuständigen Gewerbeamt, Gesundheitsamt oder einem Steuerberater bzw. Rechtsanwalt ab, bevor Du mit dem Verkauf von Microgreens startest.

Dieser Beitrag soll Dir einen praxisnahen Überblick geben – ersetzt aber keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

Nach oben scrollen